Rund um den Wohnwagen

Muss der Mover nach der Montage beim TÜV eingetragen werden?

Alle bei uns erhältliche Rangiersysteme werden mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgeliefert. Es ist keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Wir montieren den Mover nach DIN EN-1648-1 und entsprechend den TÜV- und Herstellerbedingungen. Ein Mover darf nur unter bestimmten Bedingungen unter einem in Deutschland registrierten Wohnwagen montiert werden. Der Mover muss geprüft sein und über eine ABE verfügen, die im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Alle von uns vertriebenen Mover verfügen über eine ABE, so dass Ihnen der Weg zum TÜV erspart bleibt. Es spielt keine Rolle wo das Rangiersystem erworben wird, Hauptsache ist, dass das System zugelassen ist und eine ABE hat.