Rund um den Anhänger

Regeln einhalten - Bußgeldkatalog für Anhänger

In Deutschland gibt es einen Bußgeldkatalog für Anhänger, der teilweise sehr hohe Strafe vorsieht. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts können auch andere Vergehen bestraft werden. Während die Bußgelder in Deutschland noch verhältnismäßig gering ausfallen warten im Ausland empfindliche Geldstrafen. 

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger

  • Außerorts: Je nach Überschreitung zwischen 15 € und 600 €, Punkte in Flensburg gibt es hingegen ab einer Überschreitung von 16km/h - das Fahrverbot wird ab 31 km/h Überschreitung verhängt
  • Innerorts: Je nach Überschreitung zwischen 20 € und 680 €, Punkte in Flensburg gibt es hingegen ab einer Überschreitung von 16km/h - das Fahrverbot wird ab 26 km/h Überschreitung verhängt

Allgemeiner Bußgeldkatalog für Anhänger

Im allgemeinen Bußgeldkatalog für Anhänger sind weitere Strafen festgelegt. Folgende Verfehlungen werden bestraft:

BeschreibungBußgeldPunkte in Flensburg
Anhängerkupplung entspricht nicht den Vorschriften, Fahrzeug dennoch geführt25 €-
Mangelhafte Verbindung der Fahrzeugkombination, Fahrzeug dennoch geführt135 €1
- mit Gefährdung165 €1
- mit Unfall200 €1
Terminversäumnis zur Sicherheits­prüfung für Anhänger mit zulässiger Gesamt­masse von mehr als 10 t        15 € - 75 € (je nach Versäumnis)      -

Es gibt noch weitere mögliche Vergehen, die im Bußgeldkatalog festgehalten sind. Bei diesen Vergehen sind allerdings nur geringe Bußgelder zu erwarten:

  • Anhänger ohne Unterlegkeile führen: 5 €
  • Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt: 20 €

Bußgelder im Ausland

Im Ausland sind deutlich höhere Bußgelder zu erwarten. Besonders streng sind hier die Regelungen zur Verwendung eines Abreißseils oder der Hollandöse. In den Niederlanden müssen Sie bei Nichtbeachtung mit Strafen von bis zu 230 € rechnen. In der Schweiz wird das Fehlen einer Reißbremsvorrichtung sogar mit Bußgelder von bis zu 460 € bestraft.