Rund um den Führerschein

Führerscheinregeln – Welchen Anhänger darf ich fahren?

Klasse B

Die Führerscheinklasse B berechtigt Sie zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t.  Mit der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger ziehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von unter 750 kg. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Anhänger und Ihren Zugfahrtzeug nicht 3500 kg übersteigt, dürfen Sie auch Ihren Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ziehen!

Klasse B96

Die Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist ein Zusatz zur Klasse B. Diese Zusatzklasse wird benötigt, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg überschreitet. Die Kombination von Zugfahrzeug und Anhänger liegt hier bei einer Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber weniger als 4250 kg.

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE ist auch als der typische Anhängerführerschein bekannt. Mit dieser Führerscheinklasse können Sie die Zugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg fahren. Die Führerscheinklasse 3 (heute als BE bekannt) gehört zu den „alten“ Führerscheinklassen. Sie berechtigt Sie ebenfalls eine Zugkombination von bis zu 3500 kg zu ziehen.

Ausnahme: Ziehen von dem Drehschemelanhänger. Für Zugkombinationen mit dem Drehschemelanhänger und mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg und einer zulässigen Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. 

Es gilt zu beachten, dass die zulässige Gesamtlast Ihres Pkws, unabhängig von Ihrer Führerscheinklasse, grundsätzlich nicht überschritten werden darf.